VISTAPLAN-Group GmbH
Hofjiweg 3
CH-3900 Brig (Kanton Wallis)
Handelsregister-Nr.: CH-600.4.019.791-2
UID: CHE-424.060.839 MWST
Stand: 04. August 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge mit der VISTAPLAN-Group GmbH ("VISTAPLAN"). Mit der Beauftragung oder Nutzung unserer Dienstleistungen bestätigt der Auftraggeber, diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
1. Geltungsbereich und Dienstleistungen
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen VISTAPLAN und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch VISTAPLAN.
1.2 Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
VISTAPLAN ist eine eigenständige juristische Person und haftet nicht für Verpflichtungen der VISTAPLAN-Group US LLC oder anderer verbundener Unternehmen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 90 Tage verbindlich. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Pauschalpreis bezeichnet.
2.2 Vertragsschluss
Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung, unterzeichnete Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung mit Kenntnis des Auftraggebers zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Pflichten der Parteien
3.1 Pflichten von VISTAPLAN
3.2 Pflichten des Auftraggebers
4. Personaldienstleistungen
4.1 Personalverleih
Bei Personalverleih bleibt VISTAPLAN Arbeitgeber und übernimmt alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gemäss Personalverleihgesetz (AVG). Der Auftraggeber haftet für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen am Einsatzort.
4.2 Rekrutierung
Rekrutierungsgebühren werden nach erfolgreicher Einstellung eines von VISTAPLAN vermittelten Kandidaten fällig. Die Gebühr beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 20% des Jahresbruttogehalts.
4.3 Abwerbeverbot
Eine Direktanstellung von VISTAPLAN-Personal oder vermittelten Kandidaten ohne schriftliche Zustimmung innerhalb von 12 Monaten nach Einsatzende oder Vermittlung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 50% des Jahresbruttogehalts fällig.
5. Trainingsleistungen
5.1 VISTAPLAN Akademie
Die VISTAPLAN Akademie bietet Trainings, Workshops und E-Learning Programme an. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. VISTAPLAN übernimmt keine Garantie für individuellen Lernerfolg oder Prüfungsergebnisse.
5.2 Geistiges Eigentum
Alle Trainingsunterlagen, Präsentationen und Inhalte bleiben geistiges Eigentum von VISTAPLAN. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Spesen und Auslagen werden separat in Rechnung gestellt.
6.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet. VISTAPLAN behält sich vor, bei Zahlungsverzug von über 60 Tagen die Leistungserbringung einzustellen.
6.3 Preisanpassungen
VISTAPLAN behält sich vor, Preise bei längerfristigen Verträgen anzupassen. Preiserhöhungen werden mit einer Frist von 3 Monaten angekündigt.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Haftungsbeschränkung
VISTAPLAN haftet für Schäden aus Vertragsverletzung bis maximal zur Höhe der für die schadensverursachende Leistung erhaltenen Vergütung, höchstens jedoch CHF 1'000'000. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
7.2 Haftungsausschluss
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
7.3 Gewährleistung
VISTAPLAN gewährleistet die fachgerechte Erbringung der Dienstleistungen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 60 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.
8. Immaterialgüterrechte
8.1 Arbeitsergebnisse
Projektspezifische Arbeitsergebnisse gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. VISTAPLAN behält das Recht zur anonymisierten Nutzung für Referenzzwecke.
8.2 Vorbestehendes Know-how
VISTAPLAN behält alle Rechte an vorbestehendem Know-how, Methoden und Standards. Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
9.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung für 5 Jahre fort.
9.3 Referenzen
Die Nutzung von Firmenlogos oder Projektinformationen zu Referenzzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
10. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, einschliesslich Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks oder behördlicher Massnahmen. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Laufzeit
Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung. Unbefristete Verträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
11.2 Ausserordentliche Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wesentlichen Vertragsverletzungen vor, die trotz Mahnung nicht behoben werden.
11.3 Folgen der Beendigung
Bei Vertragsbeendigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Bestimmungen über Vertraulichkeit, Datenschutz und Haftung gelten auch nach Vertragsende fort.
12. Streitbeilegung
12.1 Einigungsversuch
Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich zu lösen.
12.2 Mediation
Kann keine Einigung erzielt werden, kann jede Partei eine Mediation nach der Schweizerischen Mediationsordnung für Wirtschaftsstreitigkeiten verlangen.
12.3 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ausschliesslicher Gerichtsstand Brig, Kanton Wallis. VISTAPLAN ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu belangen.
13. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
14.3 Abtretung
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bedarf der schriftlichen Zustimmung. VISTAPLAN kann Forderungen ohne Zustimmung abtreten.
14.4 Mitteilungen
Rechtlich relevante Mitteilungen erfolgen schriftlich per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung an die im Vertrag genannten Adressen.
15. Aktualisierungen
Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen, auf unserer Website publizierten Fassung. Wesentliche Änderungen werden aktiven Kunden mitgeteilt. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss gültige Version, sofern der Kunde späteren Änderungen nicht zustimmt.
Kontakt bei Fragen zu den AGB:
VISTAPLAN-Group GmbH
Hofjiweg 3
CH-3900 Brig
E-Mail: mail@vistaplan-group.com
Tel: +41 27 923 40 50